Kontrollschacht statt pauschaler Zuständigkeitsaussage
Bei Freispiegelentwässerung reicht die private Grundstücksentwässerungsanlage nach der Satzung bis einschließlich Kontrollschacht. Der Grundstücksanschluss führt von dort zum öffentlichen Kanal; die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile gehören grundsätzlich zur städtischen Einrichtung, ausgenommen Eigentümerwege. Fehlt entgegen der Regel ein Kontrollschacht, verschiebt sich die beschriebene Grenze zur Grenze zwischen privatem Grundstück und öffentlichem Straßengrund. Deshalb sollte vor einer Reinigung geklärt werden, ob und wo dieser Übergabepunkt vorhanden und erreichbar ist.
Zwölf Handlungsräume, keine Einheitslage
Das städtische Entwicklungskonzept unterscheidet unter anderem Aich, Puch, Lindach, Hasenheide, Fliegerhorst, Buchenau, Stadtmitte und den Landschaftsraum Amper. Buchenau bildet ein zweites urbanes Zentrum; Hasenheide und Hasenheide Nord sind das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industrieareal der Stadt. Für ein Wohnobjekt zählen daher Aufgang, Keller und Schacht. Bei einem Betrieb kommen Werkteil, Tor, Empfang, Sicherheitsfreigabe und die Frage hinzu, welche Nutzung während der Arbeit weiterlaufen muss.
Was sich in der Fliegerhorstsiedlung geändert hat
Die Begründung der neuen Satzung nennt den Kanalbau in der Von-Gravenreuth-Straße und Zenettistraße. Dadurch konnte die Fliegerhorstsiedlung in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Das bedeutet nicht, dass jede private Leitung dort neu oder bereits geprüft ist. Bei einer konkreten Störung bleiben der Leitungsverlauf auf dem Grundstück, der Kontrollschacht und der tatsächliche Befund maßgeblich. Historische oder neue Erschließung darf nicht als Ersatz für eine Untersuchung am einzelnen Gebäude verwendet werden.
Von der Reinigung zur nachvollziehbaren Entscheidung
Nach einer Freimachung wird eine Kamera nur dann eingesetzt, wenn eine konkrete Frage offen ist: Wo endet die Ablagerung, ist eine Stelle sichtbar auffällig oder muss ein Verlauf geortet werden? Die Dokumentation nennt Startpunkt, Richtung und Entfernung. Laut Satzung dürfen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen nur fachlich geeignete Unternehmen ausführen; die Stadt kann einen Nachweis verlangen. Außerdem muss sich jeder Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau schützen. Bestehende Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse gehören deshalb in die Objektangaben.
